Hochwasser Alarmstufen
Bedeutung der Alarmstufen
In der Hochwassermeldeordnung (HWMO) sind für Hochwassermeldepegel vier Alarmstufenrichtwerte festgelegt. Die Richtwasserstände für die einzelnen Alarmstufen werden grundsätzlich so bestimmt, dass bei ihrem Erreichen am Hochwassermeldepegel für den zugehörigen Flussabschnitt bestimmte Gefahrensituationen kennzeichnend sind und insbesondere durch die Wasserwehren der Kommunen bestimmte Maßnahmen und Handlungen vorzunehmen sind.
Alarmstufe 1: (Meldebeginn)
- Beginn der Ausuferung der Gewässer
- ständige Analyse der meteorologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen
- Überprüfung der Alarmierungsunterlagen, der Informations- und Meldewege und der technischen Einsatzbereitschaft
Alarmstufe 2: (Kontrolldienst)
- Überschwemmung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Grünflächen, Gärten und einzeln stehender Gebäude oder leichte Verkehrsbehinderung auf Straßen; Ausuferung bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß
- zusätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe 1 Weiterleitung von Informationen über Gefährdungen aufgrund der täglichen periodischen Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und Ausuferungsgebiete
- Herstellung der Arbeitsbereitschaft und Überprüfung der Einsatzbereitschaft bei den Teilnehmern am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst
- Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte; Durchführung von ersten Hochwasserabwehrmaßnahmen und Beseitigung von Abflusshindernissen
Alarmstufe 3: (Wachdienst)
- Überschwemmung von Teilen zusammenhängender Bebauung oder überörtlicher Strassen und Schienenwege; bei Volldeichen Wasserstand etwa in halber Deichhöhe, Vernässung von Polderflächen
- zusätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe 2 Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung durch zuständigen Wachdienst auf den Deichen
- vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen und Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden
- Einrichtung von Einsatzstäben an Schwerpunkten der Hochwasserabwehr und Schaffung spezieller Nachrichtenverbindungen
- Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen
- Anforderung, Vorbereitung und Bereitstellung weiterer Kräfte und Mitarbeiter zur aktiven Hochwasserabwehr
Alarmstufe 4: (Hochwasserabwehr)
- Überschwemmung größerer bebauter Gebiete mit sehr hohen Schäden, unmittelbare Gefährdung für Menschen und Tiere
- Erreichen des Bemessungswasserstandes bei Volldeichen oder unmittelbare Gefahr von Deichbrüchen
- zusätzlich zu Maßnahmen bei Alarmstufe 3 aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen und für bedeutende Sachwerte, Beseitigung von Schäden
Die Hochwasser Alarmstufen für die Elbe in Torgau erfahren Sie hier.















