Die 10... Hinweise
Die 10 Hinweise für feuerwehrdienstleistende Ehepaare und deren Angehörige:
01. Hinweis
- Bei Vollendung des 14. Lebensjahres hat jedes Kind der "Feuerwehr-Eltern" die Pflicht bei der Feuerwehr der Eltern mit der Grundausbildung zu beginnen und diese natürlich erfolgreich zu bestehen!
02. Hinweis
- Bei nächtlichen Alarmen müssen sofort Oma/Opa oder dergleichen bei den jüngeren Kindern sein und diese wieder zu beruhigen und schlafenlegen.
03. Hinweis
- Diese Person hat auch so lange im Hause zu verweilen und bis zur Rückkehr die Betten warmzuhalten. Um Erkältungen vorzubeugen hat außerdem heißer Kaffee oder Tee auf dem Küchentisch zu stehen!
04. Hinweis
- Bei Rückkehr der Eltern sollte diese Person schnellstens wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren, um das erschöpfte Ehepaar nicht unnötig aufzuhalten.
05. Hinweis
- Am nächsten Morgen ist das Frühstück von den Kindern ans Bett zu bringen, die anstehenden Arbeiten sind gewissenhaft von den Geschwistern des Feuerwehr-Ehepaars zu erledigen!
06. Hinweis
- Lärm, egal welcher Art, ist an solchen Tagen strengstens untersagt, damit versäumter Schlaf schnellstens wieder nachgeholt werden kann und beide schnellstens wieder einsatzbereit sind.
07. Hinweis
- Verschmutzte Schutzkleidung ist spätestens am nächsten Morgen von den ältesten Kindern zu reinigen und griffbereit zu halten.
08. Hinweis
- Spielzeug ist nur in den Kinderzimmern gestattet um Stolpergefahren bei Nachteinsätzen der Eltern auszuschließen!
09. Hinweis
- Beim Kauf von Geschenken ist von den Angehörigen immer auf die Lieblingsfarbe (rot) des Eheparres zu achten!
10. Hinweis
- Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren haben alle Beteiligten ein Anrecht auf eine kleine Entlohnung durch die zugehörige Feuerwehr ...
(Quelle: nicht bekannt)















